RoHS, REACH und Konfliktmaterialien

RoHS

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Ziel der Richtlinie ist die Beschränkung von unerwünschten Inhaltsstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances; deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“) bezeichnet. 

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ist durch die am 3. Januar 2013 in Kraft getretene EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst worden.

RoHS Erklärung

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Die verbotenen Chemikalien sind in der SVHC Liste deklariert. 

SVHCs (Substances of Very High Concern, dt.: „besonders besorgniserregende Stoffe“) sind chemische Verbindungen (oder Teil einer Gruppe von chemischen Verbindungen), welche unter der REACH-Verordnung mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Die Auflistung einer Substanz als SVHC durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt für die Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Die erste Liste von SVHCs wurde am 28. Oktober 2008 publiziert und seither alle sechs Monate Ende Juni und Ende Dezember ergänzt. Für identifizierte SVHCs gelten besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette.

Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH. MEDI Kabel GmbH ist daher nicht registrierungspflichtig und auch nicht direkt betroffen,
jedoch stehen wir mit unserer Zulieferern ständig in Kontakt, um den Einsatz von verbotenen Chemikalien auszuschließen. MEDI Kabel kennzeichnet die REACH Konformität jedes einzelnen Produkts im Datenblatt.
MEDI Kabel kennzeichnet die REACH Konformität jedes einzelnen Produkts im Datenblatt.

REACH Erklärung

Niederspannungsrichtlinien 2014/35/EU

Am 20. April 2016 trat die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Kraft.
Die Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel bei einer Nennspannung zwischen 50V und 1000V für Wechselstrom und zwischen 75V und 1500V für Gleichstrom mit Ausnahmen. Diese Produkte sind mit einem CE Kennzeichen auf dem Label versehen.
Wir stellen für Richtlinien- konforme Produkte auf unserer Website entsprechende Sammelerklärungen zur Verfügung. Zu einer erweiterten Risikobewertung stellen wir auf Anforderung ein detailliertes Datenblatt bereit.

Bauprodukteverordnung EU 305/2011

Am 01.07.2017 trat die Bauproduktverordnung (BauPVO)(CPR) EU 305/2011 in Kraft.
Darunter fallen Kabel und Leitungen, die fest im Gebäude installiert sind.

Konflitktmineralien

Auf eine Initiative des amerikanischen Gesetzgebers soll der Schwarzhandel mit bestimmten Metallen wie Zinn, Tantal, Gold und Wolfram, aus dem Kongo und seinen Nachbarländern erschwert werden. Die Initiative ist für Länder außerhalb der USA nicht bindend. Wir teilen dennoch die Ziele der Initiative und überprüfen danach unsere Vorlieferanten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand können wir bestätigen, dass unsere Produkte keine Rohstoffe aus den oben genannten Konfliktregionen enthalten.

Konfliktmineralien